Keine Insekten in Lebensmitteln

Seit 2023 dürfen in der EU zwei weitere Insekten und zwar Hausgrillen und Getreideschimmelkäfer in Lebensmitteln verarbeitet werden (EU- Durchführungsverordnung 2023/5). Zuvor wurden bereits Mehlwürmer und Wanderheuschrecken als „Novel Food" (neuartige Lebensmittel) auf dem Markt zugelassen. Die aktuellen Entwicklungen in der EU verunsichern viele Verbraucher*innen, die sich fragen, in welchen Produkten Insekten als Zutaten enthalten sind.
 

FÜR UNSER SORTIMENT IST DIE ANTWORT EINDEUTIG:

reformstark Martin steht für eine vegetarische (ovo-lacto-vegetabile Vollwertkost) und für eine vegane Ernährung. Hier liegen unsere Kernkompetenzen.
Das bedeutet letztendlich, dass wir Produkte, die „totes Tier" enthalten, nicht anbieten. Bis auf wenige Ausnahmen sind wir dem Motto, nichts vom toten Tier, jetzt schon verpflichtet. Unser Ziel, 100% veggie ist fast erreicht!
Natürlich sind tote Insekten totes Tier und dürfen keinesfalls in unseren Produkten verarbeitet werden.
Daher können wir ausschließen, dass wir solche Produkte anbieten.